Die Leistungen aus dem Qualitätsbrief können in ganz
Europa* bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben**
geltend gemacht werden. Im Falle des Eigentumswechsels an dem Fahrzeug können die Leistungen aus dem Qualitätsbrief auch von allen Folgebesitzern innerhalb des Qualitätszeitraums in Anspruch genommen werden.
* d.h. Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,
Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien-
Montenegro, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien
(inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
**BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen,
BMW Service-Autorisierte Vertragswerkstatt.
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